Neue Förderbedingungen ab 2024

Entdecken Sie den Schlüssel zu maximaler Förderung mit Ihrem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)!

2024 ändert sich Vieles–
Wer jetzt richtig handelt, kann viel Geld sparen!

Am 1. Januar 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und es gelten neue Richtlinien für die Förderung der energetischen Sanierung. Sowohl beim Tausch der Heizungsanlage als auch bei der Sanierung der Gebäudehülle (z.B. Fassade, Dach, Fenster) gibt es neue Förderbedingungen.

Förderung für den Heizungstausch

Die Grundförderung für Heizungssysteme, die laut GEG als Erfüllungsoption genannt werden, z.B. Wärmepumpen, beträgt 30%. Darüber hinaus gibt es einen sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis einschließlich 2028. Für bestimmte effiziente Wärmepumpen kann sogar nochmal ein 5 % Effizienz-Bonus drauf geschlagen werden. Außerdem gibt es ggf. einen Einkommensbonus von 30 % wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 EUR pro Jahr beträgt. Insgesamt darf die Förderung jedoch 70 % nicht überschreiten und die förderfähige Investitionssumme beträgt maximal 30.000 EUR bei einer Wohneinheit. Für weitere Wohneinheiten erhöht sich der Betrag um 15.000 EUR.

D.h. es können bis zu 21.000 EUR Zuschüsse für den Heizungstausch beantragt werden.

Fördersätze Sanierungsmaßnahmen

Für die Sanierungen der Gebäudehülle (z.B. Dämmung oder Fenstertausch), der Anlagentechnik oder für die Heizungsoptimierung ist der Grundfördersatz 15% , der bei Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 20% erhöht wird. Maximal können 60.000 EUR Investitionssumme als förderfähig angesetzt werden.

D.h. es können bis zu 18.000 EUR Zuschüsse pro Jahr und Wohneiheit für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.

Der Förderbooster: Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iFSP):

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist erforderlich um die maximale Förderung zu bekommen. Denn nur mit dem iSFP kann die Förderung bei der Sanierung der Gebäudehülle von 15% auf 20% und die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht werden.

Und das beste ist: die Erstellung des iSFPs wird mit 650 EUR für ein Ein-Zweifamilienhaus gefördert (850€ ab 3 oder mehr Wohneinheiten). Der Eigenanteil für den Hausbesitzer reduziert sich dadurch deutlich. Bei uns liegt dieser derzeit bei 990 EUR (1.400 EUR ab 3 oder mehr Wohneinheiten).

Wie bekomme ich den iSFP?

Das alles führt dazu, dass die Nachfrage nach individuellen Sanierungsfahrplänen aktuell sehr hoch ist. Denn viele Hausbesitzer möchten die die erhöhten Fördersätze nutzen und den Sanierungsfahrplan und daraus resultierende Maßnahmen zügig umsetzen zu können.

Trotz der großen Nachfrage versprechen wir Ihnen noch innerhalb zwei Wochen Ihren iSFP zu erstellen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder buchen Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch.

Förderrichtlinie

Informationen über Förderbedingungen für energetische Sanierungen finden Sie auf den Webseiten des BMWKs

BEG EM 2024

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