Neue Förderung für Familien

Jung kauft Alt

Förderbestimmungen

Mit dem neuen Förderprogramm “Jung kauft Alt” möchte der Bund junge Familien beim Erwerb eines Eigenheims unterstützen. Hier sind die Förderbedingungen in Kürze aufgeführt:

  • Gefördert werden Familien mit mindestens einem minderjährigem Kind

  • Das Haushaltseinkommen darf nicht mehr als 90.000€ betragen

  • Der Erwerber darf zum Kaufzeitpunkt kein eigenes Wohneigentum besitzen und in der Vergangenheit keine Bundesförderung für den Erwerb von Wohneigentum erhalten haben

  • Die Immobilie muss nach Kauf selbst genutzt werden

  • Die Immobilie muss beim Kauf eine Energieeffizienzklasse von F, G oder H aufweisen (entsprechend Energieausweis)

  • Die Immobilie muss innerhalb von 54 Monaten (4,5 Jahren) nach Erwerb auf einen Effizienzhaus 70EE Standard saniert werden

  • Die Förderung erfolgt über ein zinsvergünstigtes Darlehen

  • Die Sanierung kann über eine weitere Förderung finanziert werden (z.B. über die Bundesförderung Effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme oder Sanierung in einem Zug)

Förderrichtlinie

Informationen über Förderbedingungen für energetische Sanierungen finden Sie auf in der Richtlinie des Bauministeriums als PDF

Förderrichtlinie

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